Auf Wunsch senden wir Ihnen sehr gerne eine Teilnahmebescheinigung im Anschluss an Ihren Kurs zu. Bitte senden Sie unseren Mitarbeiterinnen im Kundenservice einfach eine kurze Anfrage per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass wir im Fachbereich Gesundheit keine Teilnahmebescheinigungen nach § 20 Sozialgesetzbuch V mehr ausstellen dürfen. Die Volkshochschule Weil am Rhein, ist wie fast alle anderen Volkshochschulen in Baden-Württemberg auch, aus der Kooperation mit den Krankenkassen (ZPP - Zentrale Prüfstelle Prävention) ausgestiegen.
Wenn Sie mehr über die Gründe des Ausstiegs erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen die Argumentation des vhs-Verbandsdirektors Dr. Hermann Huba. Sie ist im Download-Bereich rechts unter "Pressemitteilung ZPP" hinterlegt.