Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Volkshochschule Weil am Rhein ist eine kommunale Bildungseinrichtung, die konfessionell und parteipolitisch unabhängig ist und allen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen offen steht.

Adresse der Geschäftsstelle

Humboldtstraße 5
79576 Weil am Rhein

Tel: 07621-704-413
Fax: 07621-5102012

Web: www.vhs-weil-am-rhein.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 09:00-11:00 Uhr
Donnerstag 13:30-17:30 Uhr

§1 Anmeldeverfahren

a) Für Kurse und Seminare ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss bis spätestens vier Tage vor Kursbeginn erfolgen. Mit der Anmeldung/Unterschrift werden die Geschäftsbedingungen der Volkshochschule anerkannt.
b) Ihre schriftliche Anmeldung ist verbindlich.
c) Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet über die Teilnahme.
d) Die persönlichen Anmeldungen können während der Geschäftszeiten der Volkshochschule erfolgen.

§2 Gebührenbezahlung

Über eine Einzugsermächtigung oder per Überweisung. Bareinzahlungen sind nicht möglich. Die Kursgebühr ist ab Zugang der Rechnung fällig.

§3 Ermäßigungen

Ermäßigungen müssen mit der Kursanmeldung unter Vorlage eines Nachweises beantragt werden. Ermäßigungen nach Rechnungsstellung können grundsätzlich nicht gewährt werden. Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler, Auszubildende und Studenten müssen nur eine ermäßigte (25%) Kursgebühr zahlen. 30% Ermäßigung erhalten Besitzer des Weiler Familienpasses, den auch Einzelpersonen, z.B. Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, erhalten können. Antrag im Rathaus, Sozialabteilung, vor Kursbeginn. Von Ermäßigungen ausgenommen sind Reisen, Exkursionen und Studienfahrten sowie Kurse, die nach dem Weiterbildungsgesetz nicht förderungsfähig sind. Die Gewährung einer Ermäßigung schließt die Inanspruchnahme einer weiteren Ermäßigung für denselben Kurs aus.

§ 4 Preisstaffelung

Laut Satzung können Kurse nur durchgeführt werden, wenn mindestens 8 Personen daran teilnehmen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, auch kleine Kurse mit 5-7 Teilnehmenden stattfinden zu lassen, wenn diese den finanziellen Aufpreis leisten. Hier gilt die Rechenregel: "Ausgeschriebene Gebühr x 8 (Personen) geteilt durch die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden." Beispiel: 90 Euro x 8 Mindestteilnehmende = 720 Euro : 6 tatsächlich Teilnehmende = 120 Euro pro Teilnehmer/-in. Es muss bis spätestens zu Beginn des zweiten Treffens geklärt sein, ob die anwesenden Teilnehmenden bereit sind, den Aufpreis zu bezahlen. Falls sie nicht dazu bereit sind, dann können alle kostenfrei den Kurs wieder verlassen.

§5 Abmeldung

Binnen 4 Tage nach dem ersten Kurstermin können sich die Teilnehmenden ohne Begründung schriftlich abmelden (Datum des Poststempels). Abmeldungen beim Kursleiter sind nicht zulässig. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Ohne fristgerechte Abmeldung ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Ein Rücktritt nach Ablauf der Frist ist nur in Härtefällen, unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest) möglich. Bei Rücktritt werden 2,50 Euro Gebühr und die Anzahl der besuchten Kurseinheiten fällig. Abmeldungen von Wochenendseminaren, Kompaktseminaren, Studienfahrten und Exkursionen sind nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Versäumt ein Teilnehmer die Abmeldung, so sind die vollen Entgelte zu entrichten. Bei fristgerechter Abmeldung wird das bereits bezahlte Entgelt zurückerstattet.

§6 Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer nach Abschluss des Kurses eine Teilnahmebescheinigung.

§7 Menschen mit einer Behinderung

Um räumliche oder sonstige Hindernisse ausräumen zu können, sollten sich Menschen mit einer Behinderung vor ihrer Kursanmeldung mit der VHS in Verbindung setzen.

§8 Änderung des Programms

Die Volkshochschule behält sich aus organisatorischen oder technischen Gründen notwendige Änderungen der Kurstermine, des Veranstaltungsortes oder bei den Kursleitern vor.

§9 Haftung

Die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltungen und auf dem Weg zu oder von der Lehrstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

Haftungsansprüche sind auf die Höhe der jeweiligen Kursgebühr beschränkt.

Bei EDV-Kursen wird für Hard- und Softwarefehler keine Haftung übernommen. Die Haftung der VHS bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wird durch diese Klausel nicht berührt.

§10 Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Datenschutz Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.

§11 Lehrbücher

Die angeführten Lehrbücher sind im hiesigen Buchhandel erhältlich. Die Teilnehmenden werden gebeten, sich die Bücher selbst zu beschaffen. Sammelbestellungen sind leider nicht möglich.

§12 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der städtischen Volkshochschule Weil am Rhein ist 79539 Lörrach.

Weil am Rhein, 18.07.2014


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