Gebührenstaffelung bei kleinen Kursen

Gebührenstaffelung für Kurse unter 8 Teilnehmenden

Laut Satzung können wir Kurse an der VHS nur durchführen, wenn mindestens 8 Personen daran teilnehmen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, auch kleine Kurse mit 5-7 Teilnehmer/-innen stattfinden zu lassen, wenn sie den finanziellen Aufpreis leisten.

Hier gilt dann die Rechen-Regel: Ausgeschriebene Gebühr mal 8 (Personen) geteilt durch die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden.

Beispiel:

90.- Euro x 8 Mindestteilnehmer = 720 Euro : 6 tatsächliche Teilnehmenden = 120 Euro pro Teilnehmer/-in.

Es muss bis spätestens zum Beginn des zweiten Treffens geklärt sein, ob die anwesenden Teilnehmer/-innen bereit sind den Aufpreis zu bezahlen. Falls nicht, können natürlich alle kostenfrei den Kurs wieder verlassen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, vielen DANK.


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